
Autor Manfred Ziegler
Tierschutz fängt bei dem eigenen Hund an.
Warum schreibe ich diesen Artikel? Leider schaffen sich immer mehr Menschen einen Hund an, ohne zu überlegen welche Pflichten sie damit auf sich nehmen. Aus Gedankenlosigkeit und Unwissen verstoßen solche Hundehalter ohne es zu merken, oder manchmal aus Bequemlichkeit nicht merken wollen, gegen die Tierschutzgesetze. Aus meiner Erfahrung muss ich leider sagen, dass einige Hundehalter sich damit rechtfertigen, dass es anderen Hunde angeblich noch schlechter ginge. Durch diese Argumentation haben sie nicht einmal mehr ein Schuldbewusstsein.
Hier einige Auszüge aus dem Tierschutzgesetz und dem BGB als Grundlage dieses Berichts der ausschließlich auf eigenen Beobachtungen und Gesprächen mit den entsprechenden Haltern beruht.
BGB § 90a von 1990. Dieser § drückt aus, dass der Mensch den Tieren als empfindende Mitgeschöpfe zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.
Tierschutzgesetz §2 Grundpflichten: wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen entstehen oder Schäden zugefügt werden.
Muss für die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
(mehr... | 25415 mehr Zeichen | Kommentare? | Archiv | Punkte: 4) Geschrieben von Manfred am 06.06.2007, 08:53:39
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